Seitenbereiche
Steuerabzug für Unterhaltszahlungen - Steuerabzug, Unterhaltszahlung, Außergewöhnliche Belastung

Steuerabzug für Unterhaltszahlungen

Inhalt

Unterhaltszahlungen

Steuerpflichtige, die gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Unterhaltszahlungen leisten, können diese als außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen steuermindernd geltend machen (§ 33a Einkommensteuergesetz). Berücksichtigungsfähig sind Unterhaltszahlungen bis zum jeweiligen Unterhaltshöchstbetrag (€ 8.652,00 bzw. € 8.820,00 ab 2017). Der Abzug einer zumutbaren Belastung, wie dies bei außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall erfolgt, ist auf den Unterhaltshöchstbetrag nicht vorgesehen.

Anteilige Jahreskürzung, Kalenderjahreswechsel

Der Unterhaltshöchstbetrag ermäßigt sich für jeden vollen Kalendermonat eines Jahres um ein Zwölftel. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch dann, wenn z. B. im Dezember eine Unterhalts-leistung für das kommende Jahr gezahlt wird. Im Streitfall hatte ein Steuerpflichtiger für seinen in Brasilien lebenden Schwiegervater eine Unterhaltszahlung geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Zahlung nur mit dem zeitanteiligen Höchstbetrag für Dezember, also nur zu einem Zwölftel an.

FG-Urteil

Das Finanzgericht Nürnberg urteilte jedoch, dass Unterhaltsaufwendungen dem Grunde nach auch berücksichtigt werden können, soweit sie für einen Zeitraum über den Wechsel des Kalenderjahres hinaus getätigt worden sind. Dies gilt zumindest dann, wenn die Voraussetzungen für die Unterhaltszahlungen auch im kommenden Jahr vorliegen, auf die sich der Großteil der Unterstützungsleistung bezogen hat (FG Nürnberg vom 13.7.2016, 5 K 19/16).

Revisionsverfahren

Gegen das FG-Urteil wurde Revision eingelegt (Aktenzeichen BFH-Az. VI R 35/16).

Stand: 29. November 2016

Bild: weerapat1003 - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.