Seitenbereiche
Abschiedsfeier vom Betrieb abzugsfähig - Werbungskosten, abzugsfähig, Firmenfeier

Abschiedsfeier vom Betrieb abzugsfähig

Inhalt

Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig

Der Fall

Ein Ingenieur hatte auf seine Kosten anlässlich seines Wechsels von seinem bisherigen Arbeitgeber an eine Fachhochschule ca. 100 Gäste eingeladen. Die Gästeliste stimmte er mit seinem bisherigen Arbeitgeber ab. Eingeladen wurden Kollegen, Kunden, Lieferanten, Verbands- und Behördenvertreter sowie Experten aus Wissenschaft und Forschung. Das Finanzamt erkannte die von ihm getragenen Aufwendungen nicht als Werbungskosten an. Das Finanzgericht (FG) Münster gab dem Ingenieur aber Recht.

Das Urteil

Die Finanzrichter waren der Auffassung, dass die Aufwendungen für die Abschiedsfeier beruflich veranlasst waren und daher als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Für den Werbungskostenabzug spricht u. a., dass der Anlass der Feier, nämlich der Arbeitgeberwechsel des Klägers, beruflicher Natur war. Außerdem stammten alle Gäste des Klägers aus seinem beruflichen Umfeld. Private Freunde oder Angehörige wurden nicht eingeladen. Ebenso wenig waren die Ehe- bzw. Lebenspartner der Geschäftspartner eingeladen worden. Auch die Tatsache, dass der Ingenieur mit seinem bisherigen Arbeitgeber die Gästeliste abgestimmt hatte, sprach für eine berufliche Veranlassung (Urteil vom 29.5.2015, 4 K 3236/12).

Revision

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen. Die auf den Streitfall angewandten Rechtsgrundsätze seien höchstrichterlich geklärt. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Stand: 28. September 2015

Bild: ilfotokunst - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.