Seitenbereiche
Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen - Steuerermäßigung, Handwerker, Barzahlung

Handwerkerleistungen 2013 steuerlich geltend machen

Inhalt

Steuerermäßigung

Steuerpflichtige erhalten für Aufwendungen für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen. Die Steuerermäßigung kann in Anspruch genommen werden für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere für Schneeräumkosten (vgl. oben Seite 2), nicht aber im Rahmen einer Neubaumaßnahme wie z.B. dem Einbau einer Dachgaube (Finanzgericht Berlin-Brandenburg v. 11.12.2012, 4 K 4361/08). Aufwendungen für die Gartengestaltung können hingegen auch dann geltend gemacht werden, wenn der Garten neu angelegt wird (BFH, Urteil v. 13.07.2011, VI R 61/10). Die Steuerermäßigung beschränkt sich auf die reinen Arbeitsleistungen. Ausgenommen sind Materialkosten. Der Ermäßigungshöchstbetrag beträgt 1.200 €. Die Steuer ermäßigt sich um den Abzugsbetrag, höchstens um 1.200 €.

Banküberweisung bis 31.12.

Wurden 2013 Handwerkerleistungen im Privathaushalt in Anspruch genommen, kann für diese eine Steuerermäßigung erreicht werden, wenn die Rechnungen noch bis zum 31.12.2013 bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebes bis Jahresende überwiesen wird. Maßgeblich ist der Abgang der Zahlung beim Leistungsempfänger.

Keine Barzahlung

Für die Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen kommt eine Barzahlung ausnahmslos nicht in Betracht, wie der Bundesfinanzhof im Falle der Schornsteinfegerrechnung entschieden hat (BFH. Beschluss vom 30.07.2013, VI B 31/13). Unerheblich ist, ob der Handwerker trotz vorhandenem Firmenkonto auf eine Barzahlung besteht. Dem Steuerpflichtigen bleibt der Steuerabzug auch in solchen Fällen versagt. Liegen die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Steuerermäßigung vor, sollten daher Barzahlungen unter allen Umständen abgelehnt werden.

Stand: 12. Oktober 2013

Bild: stillkost - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.