Seitenbereiche
Schuldzinsenabzug nach dem Immobilienverkauf - Schuldzinsen, Immobilie, Investition, Werbungskosten

Schuldzinsenabzug nach dem Immobilienverkauf

Inhalt

Schuldzinsen

Vielfach endet eine Immobilieninvestition mit einem Verlust. Folge ist, dass der Veräußerungserlös die Darlehensschulden nicht deckt und das Bankdarlehen oft noch mehrere Jahre abbezahlt werden muss, zuzüglich der Zinsen. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2012 entschieden, dass Schuldzinsen für ein zur Anschaffung eines Mietobjekts aufgenommenes Darlehen nach einer steuerbaren Veräußerung dieser Immobilie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Dies gilt, wenn und soweit der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeit ausreicht (Urt. v. 20.06.2012, IX R 67/10).

Auffassung Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung lässt einen Schuldzinsenabzug nach dem Verkauf eines Objekts nur dann weiter zu, wenn die Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte erfolgt ist und der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. Darüber hinaus muss die Absicht, weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen sein (BMF-Schreiben v. 28.03.2013, IV C 1 - S 2211/11/10001:001).

Weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in einem weiteren Urteil den Schuldzinsenabzug als nachträgliche Werbungskosten auch nach einer nicht steuerbaren Veräußerung der Immobilie zugelassen (Urt. v. 08.04.2014, IX R 45/13).Das heißt, auch wenn die Immobilienveräußerung steuerfrei und außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt ist, können zu zahlende Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten geltend gemacht werden. Unverändert gilt, dass der Veräußerungserlös vollumfänglich zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten verwendet wird.

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Daniel Ernst -Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.