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Sozialversicherungsbeitrag 2016 - Sozialversicherungsbeiträge, Sonderkündigungsrecht Krankenkasse

Sozialversicherungsbeitrag 2016

Inhalt

Beitragssätze 2016

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert. Der 2015 festgeschriebene allgemeine Krankenkassenbeitragssatz von 14,60 % gilt auch für 2016 unverändert. Änderungen gibt es jedoch beim Zusatzbeitrag. Unverändert bleibt auch der ermäßigte Beitragssatz mit 14 %. Auch beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung gibt es 2016 keine Erhöhungen. Er beträgt unverändert 2,35 %. Weitere Erhöhungen sind allerdings ab 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten. Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt unverändert 0,25 %. Der Rentenversicherungsbeitrag 2016 beträgt unverändert 18,70 %. Schließlich bleibt auch der Arbeitslosenversicherungssatz mit 3,00 % unverändert.

GKV Zusatzbeitrag 2016

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt für das Jahr 2016 1,1 %. Damit liegt der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozentpunkte höher als 2015. Den vom Versicherten zu zahlenden Zusatzbeitrag legt die betreffende Krankenkasse individuell fest.

Sonderkündigungsrecht

Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag 2016 erhöhen, müssen ihre Mitglieder vorab in einem gesonderten Schreiben darüber informieren und auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen, welches jedem Versicherten bei Beitragserhöhungen zusteht.

Stand: 21. Dezember 2015

Bild: AA+W - Fotolia.com

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