Seitenbereiche
Besteuerung von Streubesitzdividenden - Besteuerung, Dividende, Streubesitz

Besteuerung von Streubesitzdividenden

Inhalt

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass die Erhebung von Abgeltungsteuer auf Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen gegen EU-Recht verstoße, soweit die Beteiligung unter 10 % liegt und damit die „Mutter-Tochter-Richtlinie“ keine Anwendung findet (Urteil v. 20.10.2011, Rs. C-284/09). Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Höhe von unter 10 Prozent werden allgemein als „Streubesitz“ bezeichnet. Der EuGH wandte sich mit dem Urteil gegen die Ungleichbehandlung ausländischer und inländischer Unternehmer. Während bei ausländischen Anteilseignern Kapitalertragsteuer von 25 % einbehalten wurde (bzw. im DBA-Fall nur15 %), konnten inländische Unternehmen die Steuer mit der Körperschaftsteuer verrechnen.

Gesetzesvorlage

Der Gesetzgeber war nun gefordert, entsprechende EU-konforme Regelungen zu fassen. Letzteres wurde mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (17/11314)“ bereits in die Wege geleitet. Der Gesetzesentwurf sieht eine Ergänzung des § 32 Körperschaftsteuergesetz (KStG) um einen neuen Absatz 5 vor. Dieser sieht eine Erstattung gezahlter Kapitalertragsteuer für Unternehmer mit Sitz oder Geschäftsleitung im übrigen EU-Land unter bestimmten Voraussetzungen vor (u. a. unter der Voraussetzung, dass die betreffenden EU-Unternehmen nach anderen Vorschriften keine Erstattungsmöglichkeiten haben).

Stand: 12. Dezember 2012

Bild: schnubi - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Liebe Mandantinnen und Mandanten!

Wir befinden uns vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 in den Weihnachtsferien und sind nicht erreichbar.
Ab dem 07.01.2025 stehen wir Ihnen wieder mit neuen Kräften gerne zur Verfügung.

OK

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.