Seitenbereiche
Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein - Grundstück, Immobilie, Garten

Auch Grünfläche kann ein Spekulationsobjekt sein

Inhalt

Steuerpflichtige Veräußerung eines Gartengrundstücks

Immobilienveräußerungen

Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Steuerpflicht als privates Veräußerungsgeschäft, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Davon ausgenommen sind für eigene Wohnzwecke genutzte Immobilien.

Der Fall

Ein Hausbesitzer hat ein bislang als Garten genutztes und lediglich mit einem Gartenpavillon bebautes Nachbargrundstück innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Veräußerung der Steuerpflicht unterliegt (BFH v. 25.05.2011, IX R 48/10).

Begründung

Der Gesetzgeber hat zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien aus der Spekulationssteuer genommen, um arbeitsbedingte Umzüge nicht zu erschweren. Eine solche Situation liegt bei Veräußerung eines Nachbargrundstücks bei gleichzeitiger Beibehaltung der bisherigen Wohnung nicht vor. Im Übrigen fallen nur solche Grundstücksflächen unter das Steuerprivileg, die zur eigengenutzten Immobilie gehören.

Stand: 12. Januar 2014

Bild: coldwaterman - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.