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Internationale Steuerschlupflöcher schließen - Gewinnverlagerung, Steuerdumping, Körperschaftsteuer

Internationale Steuerschlupflöcher schließen

Inhalt

Bundesrat drängt zur Bekämpfung des internationalen Steuerwettbewerbs

Grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen

Nach Schätzungen der Europäischen Union (Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 04.12.2013) sollen den EU-Staaten etwa 1 Bio. € im Jahr an Steuereinnahmen durch Steuerflucht und Steuerumgehung verloren gehen. Hauptursachen dafür sind gemäß Entschließung des Bundesrates (Drucks. 205/14) die doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften („weiße Einkünfte“) bzw. der doppelte Betriebsausgabenabzug („double dip“). Der Bundesrat fordert zeitnah die Schaffung nationaler Regelungen.

Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Bereits 2011 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag über eine „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)“ präsentiert. Ziel ist die Einführung gemeinsamer Regeln für die Körperschaftsteuer, um so dem Steuerwettlauf nach unten und dem Steuerdumping entgegenzutreten. Namentlich erwähnt der Bundesrat in seiner Entschließung die sogenannten „Patentboxen“.

Anzeige- und Registrierungspflichten

Für internationale Steuergestaltungen soll eine europaweite Anzeige- und Registrierungspflicht eingeführt werden. Als Vorlage hierzu dient die bereits bestehende Registrierungspflicht in Großbritannien. Nach derzeit geltendem Recht (§ 138 Abs. 2 der Abgabenordnung) ist die Gründung und/oder der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland oder der Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten relevanten Beteiligungsgrenze meldepflichtig.

Stand: 27. Juli 2014

Bild: Minerva Studio- Fotolia.com

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