Seitenbereiche
Kein Firmenwagen bei Minijob - Firmenauto, Privatnutzung, Minijob

Kein Firmenwagen bei Minijob

Inhalt

Steuersparmodell

Mit Urteil vom 10.10.2018 (Az. X R 44-45/17, veröffentlicht am 27.2.2019) hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Gestaltungsmodell gekippt, das sich in letzter Zeit steigender Beliebtheit erfreute. Ein Gewerbetreibender beschäftigt seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobverhältnisses steuer- und sozialversicherungsfrei und überlässt ihr einen Firmen-Pkw. Die Privatnutzung wurde nach der sog. 1-%-Methode ermittelt und versteuert und auf den monatlichen Lohnanspruch angerechnet. Den vereinbarten Arbeitslohn zog der Unternehmer als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb ab.

Fremdunübliche Gestaltung

Der BFH hat dieses Modell als „fremdunüblich“ beurteilt und die steuerliche Anerkennung aberkannt. Die „selbstbeteiligungsfreie Nutzungsüberlassung“ eines Firmenwagens für Privatfahrten an einen familienfremden „Minijobber“ hält der BFH für ausgeschlossen. Das vorinstanzliche Urteil wurde aufgehoben. Das Urteil betrifft im Allgemeinen auch die Überlassung eines Firmenwagens an Vollbeschäftigte mit geringerem Gehalt. Die Überlassung eines Firmenwagens kann auch hier unter Umständen als fremdunüblich gelten.

Stand: 28. März 2019

Bild: Kaesler Media - Fotolia.com

Wir über uns

Unsere Kanzlei in Haar bei München bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung, der betriebswirtschaftlichen und der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Sie haben Fragen zu einen bestimmten Thema? Kontaktieren Sie uns einfach!

Haben Sie Interesse, sich von uns beraten zu lassen?

Besuchen Sie uns in Haar – Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Zur Routenplanung

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.